Sozialdienst katholischer Frauen Bocholt e.V.
Vormundschaften für Minderjährige
Vormundschaften f. minderjährige

Was ist ein Vormund?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, wachsen in der Regel bei ihren Eltern auf. Doch manchmal können die leiblichen Eltern aus verschiedenen Gründen dieser Aufgabe nicht gerecht werden. In einem solchen Fall bestellt das Gericht eine „fremde“ Person, welche die Verantwortung für das Kind / den Jugendlichen übernimmt. Diese Person ist der Vormund.

Der Vormund ist anstelle der Eltern der rechtliche Vertreter des Kindes /Jugendlichen und handelt in dessen Interesse bis zum 18. Lebensjahr. Rechtliche Grundlage sind die § § 1773, ff BGB.

Übrigens gilt dies auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge!

Vormundschaften f. minderjährige

Wieso eigentlich Vormund?

Vor vielen hundert Jahren lebten die meisten Menschen als Mägde und Knechte auf größeren Anwesen. Sie unterstanden alle einem Haus- oder Hofherrn. Neben vielen Rechten hatte dieser Hofherr aber auch die Pflicht, für das Wohlergehen seiner Bediensteten zu sorgen und ihre Rechte zu vertreten. Diese Aufgabe nannte man früher „Munt“, was so viel bedeutete wie Schutz oder auch Hand. Die Hofbewohner waren die „Muntlinge“. Daher die heutigen Worte„Vormund“ und „Mündel“.

Im Gegensatz zu früher können heute allerdings nicht nur Männer Vormund, sondern auch Frauen Vormundin werden.

Vormundschaften f. minderjährige

Welche Entscheidungen trifft
der Vormund?

Bei wesentlichen Veränderungen oder Ereignissen, wie z. B. Umzug, Pass- oder Ausweisbeantragung, gerichtliche- , Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs- sowie finanzielle Angelegenheiten oder bei ernsthaften Erkrankungen, Operationen, Dauermedikationen oder Therapien ist der Vormund / die Vormundin zu kontaktieren und dessen Erlaubnis bzw. Unterschrift einzuholen.

Über die Angelegenheiten des täglichen Lebens und Erziehungsfragen hingegen entscheiden die Pflegeeltern oder die BetreuerInnen in einer Einrichtung : z.B.wann Hausaufgaben gemacht werden oder wie lange man wegbleiben darf.

Vormundschaften f. minderjährige

Was sind unsere Aufgaben?

  • teilweise oder gänzliche Übernahme der elterlichen Sorge
  • gesetzliche Vertretung des Mündels
  • monatliche persönliche Kontakte im üblichen
    Umfeld des Kindes / des Jugendlichen
  • Teilnahme an der Hilfeplanung
  • Beratung mit Pflegeeltern, Erziehern, Pflegekinderdienst, Jugendhilfeeinrichtungen, Lehrern, Ärzten und anderen beteiligten Personen/Institutionen
  • sensible und wertschätzende Entscheidungen
    im Interesse des Mündels
Vormundschaften f. minderjährige

Kontakt & Informationen

Fachbereichsleitung und erste Ansprechpartnerin

Beatrix Ratermann
Telefon: 02871 25182-40
E-Mail: b.ratermann@skf-bocholt.de

Ansprechpartnerinnen

Thea Maaßen
Telefon: 02871 25182-41
E-Mail: t.maassen@skf-bocholt.de

Julia Fischer
Telefon: 02871 25182-54
E-Mail: j.fischer@skf-bocholt.de